Liebe Gäste, liebe Partner,
wir möchten Sie über die aktuelle Situation informieren:
Informationen zu innerdeutschen Reisen finden Sie im Folgenden im Abschnitt Deutschland.
Reisen ins Ausland sind von den aktuellen Beschlüssen von Bund und Ländern nicht betroffen. Hier gelten jedoch die individuellen Regelungen des Auswärtigen Amtes. Aktuelle Informationen zu unseren ausländischen Destinationen dazu finden Sie auf dieser Seite.
Sollte es aus irgendeinem Grund erneut eine Reisewarnung für eine Urlaubsregion geben, garantiert JAWA-Reisen für alle Flug- und Bus-Pauschalreisen die kostenfreie Rückholung aller Gäste dieser Region nach Deutschland.
Die Bundesregierung hat in ihrer Presseerklärung mitgeteilt, dass bis zum 07. März 2021 keine touristischen Reisen stattfinden dürfen.
Leider ist dies nicht nur für alle gebuchten Reisen bedauerlich, sondern ist hierzu auch die rechtliche Situation in Deutschland schwierig. Zum einen kann solch eine Einschränkung nur von den Bundesländern beschlossen werden, welche dies oftmals mit unterschiedlichen Regelungen und unterschiedlichen Ausnahmen tun. Zum anderen ist eine Klagewelle gegen diese Einschränkungen zu erwarten, welche, wie beim bisherigen Beherbergungsverbot, von den Gerichten geprüft wird - insbesondere in Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Gerechtigkeit in Bezug auf erlaubte Geschäftsreisen und neuerdings auch in Hinblick auf die notwendige Einbindung der Länderparlamente. Es ist folglich anzunehmen, dass die aktuell angestrebte Bundesregelung somit in der Form nicht in Kraft tritt.
Wir möchten unsere Kunden jedoch nicht in dieser Ungewissheit belassen und ermöglichen ihnen die Umbuchung auf einen neuen Termin im nächsten Jahr oder die Umbuchung auf einen unbestimmten Termin. Hierbei können Sie ganz flexibel im nächsten Jahr in Ruhe einen neuen Termin auswählen und später reisen. Bitte kontaktieren Sie uns für einen Umbuchungswunsch.
Für Reisen ab Mitte März 2021 informieren Sie sich bitte über die aktuellen und für Ihren Reisetermin gültigen Bestimmungen bezüglich Quarantäne- und Testregelungen am Zielort und in Ihrem Wohnort.
Corona-Regelungen in den Bundesländern
Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite des Bundeslandes, in das Sie reisen möchten, über die Regelungen vor Ort: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Grundsätzlich ist der Urlaub für Deutsche in EU-Ländern seit dem 15. Juni 2020 wieder möglich. Auch Grenzkontrollen finden dort nicht mehr statt. Nach niedrigen Fallzahlen und Corona-Lockerungen zu Beginn des Sommers, verzeichnen viele EU-Länder wieder steigende Infektionszahlen des COVID-19-Virus. Daher gelten seit dem 1. Oktober wieder differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise sowie Reisewarnungen für einzelne Länder. Damit trotz steigender Infektionszahlen das Reisen innerhalb Europas nicht weiter eingeschränkt wird, plädiert EU-Ratspräsident Charles Michel für eine verstärkte Nutzung von Corona-Schnelltests.
Der Schutz der öffentlichen Gesundheit hat oberste Priorität – damit Sie mit einem sicheren Gefühl Ihren Urlaub antreten können, gibt Ihnen die Website reopen.europa.eu/de einen Überblick über die aktuelle Gesundheitslage sowie Reisehinweise und -bestimmungen zu Ihrem jeweiligen Reiseziel.
Aus der Presseerklärung der polnischen Regierung am 05.02.2021 war zu entnehmen, dass das Reiseland Polen weitere Lockerungen ab dem 12.02.2021 durchführen wird.
Die weiteren Lockerungen werden unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt:
Zudem sind seit dem 01.02.2021 bereits geöffnet Geschäfte im Einkaufszentren, Kunstgalerien, Museen unter bestimmten Voraussetzungen.
Weiterhin geschlossen bleiben wird aktuell: Restaurants, Bars, Clubs, Fitness- und Krafträume.
Nach der Presseerklärung der polnischen Regierung am 24.02.2021 waren keine großen Änderungen zu entnehmen:
Erfolgt die Einreise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus, Flug, Bahn oder Schiff gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, ausgenommen Personen mit einem negativen COVID19-Test oder Personen, die den Impfstoff bereits zweimal erhalten haben.
Die Einreise aus Tschechien und der Slowakei ist nur mit einer Quarantäne möglich. Diese ist ausgeschlossen wenn die Personen einen negativen COVID19-Test oder eine Corona Impfung nachweisen können - das gilt für alle Arten der Einreise nach Polen.
Aus Deutschland nach Polen mit dem eigenen PKW ist weiterhin möglich ohne eine Quarantäne machen zu müssen!
Unabhängig davon gilt im Allgemeinen: Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist möglich, sowie die Beherbergung für touristische Zwecke ab dem 12.02.2021. Aktuell haben wir alle Kunden und Partner bis einschließlich 28.02.2021 Abreise über die Reisewarnung vom Auswärtigen Amt sowie die Einstufung des Robert Koch Institutes zum Risikogebiet (gültig ab 24.10.2020) informiert. Eine Reisewarnung ist nicht gleich ein Verbot und jeder Mensch darf für sich selbst entscheiden, ob er seine Reise antreten will.
Wir bitten um Beachtung, dass die von uns angebotenen polnischen Ostseekurorte wenig von der Pandemie betroffen sind, im Gegensatz zu einer Vielzahl an Städten/Landkreisen innerhalb von Deutschland!
Deutschland wird seit dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland sind ohne Angabe eines Grundes möglich, aber bis auf Ausnahmen nicht ohne negativen PCR-Test und nicht ohne vorheriger Online-Anzeige der Reise.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Da ab dem 18. Dezember 2020 die Freizügigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik eingeschränkt ist, ist es derzeit nicht möglich, aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten einzureisen, unabhängig davon on man aus einem Land der grünen, orangen oder roten Kategorie einreist.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die aus Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie einreisen oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben, können ohne Angabe eines Grundes einreisen, müssen aber
innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land der roten Kategorie grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Ab dem 12. Februar 2021 wird Tschechien als Virusmutationsgebiet eingestuft. Es werden starke Grenzkontrollen eingeführt. Eine Einreise nach Deutschland ist nur noch mit Deutscher Staatsangehörigkeit und negativem Corona-Testergebnis möglich.
Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich uneingeschränkt in die Schweiz einreisen, fallen bei Einreise aus Risikoländern jedoch unter die Quarantänepflicht. Reisende aus Risikoländern müssen mit Wirkung ab 8. Februar 2021 bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dieses Verfahren gilt grundsätzlich auch für alle Flugreisenden, selbst wenn sie aus einem Land einreisen, das nicht zu den Risikogebieten zählt. Ohne negativen PCR-Test dürfen Fluggesellschaften ab dem 8. Februar 2021 Passagieren das Einsteigen ins Flugzeug nicht mehr erlauben.
Für Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Für Reisende aus Risikogebieten (dazu gehören Bundesland Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Land Brandenburg) gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Ab dem 8. Februar 2021 müssen nicht mehr nur Einreisende aus Risikogebieten, sondern grundsätzlich alle Personen, die mittels Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus in die Schweiz einreisen ihre Kontaktdaten in einem elektronischen Einreiseformular erfassen. Die Quarantänepflicht bleibt davon unberührt.
Derzeit hebt ein negatives Testresultat weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Ab dem 8. Februar 2021 kann die Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten mit Zustimmung der kantonalen Gesundheitsbehörde durch einen negativen PCR-Test ab dem siebten Quarantänetag verkürzt werden. Detaillierte Informationen zu möglichen Ausnahmen für bestimmte Personengruppen bietet die Covid-19-Verordnung Maßnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs in Artikel 4. Dazu gehören beispielsweise Personen, die aus wichtigen beruflichen oder medizinischen Gründen und ohne Möglichkeit eines Aufschubs in die Schweiz reisen müssen.
Wichtig: Deutschland (ausgenommen der o.g. Bundesländer) gehört aktuell nicht zum Risikogebiet der Schweiz!
Nordrhein-Westfalen
Für Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Diese kann aber vermieden werden, wenn sich die Reisenden 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Corona-Test unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist ausreichend. Wer einen PCR-Test machen lässt, muss bis zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne.
Einreisende nach Nordrhein-Westfalen aus einem Land mit Virusvarianten können sich frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test freitesten.
Bitte beachten Sie die besonderen Regeln für Einreisen nach Aufenthalt in Gebieten mit besonders hohen Infektionsrisiken. Dazu gehören Regionen mit besonders hohen Fallzahlen (Hochinzidenzgebiete) oder Regionen, in denen sich bestimmte Virusmutationen verbreitet haben (Virusvarianten-Gebiete). Diese Gebiete sind auf der Liste des RKI ausgewiesen. Reisende aus diesen Gebieten müssen sich schon vor der Abreise testen lassen und müssen ein negatives Testergebnis dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, vorlegen. Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.
Wenn Sie Fragen zu den Quarantäne-Vorschriften haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.