Die Länder dürfen selbst über Regelungen entscheiden. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite des Bundeslandes, in das Sie reisen möchten, über die Regelungen vor Ort: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Die Bundesregierung erleichtert das Reisen in Europa.
Seit dem 1. Juli 2021 ist das digitale COVID-Zertifikat der EU überall in der EU verfügbar und aktiv.
Der Schutz der öffentlichen Gesundheit hat oberste Priorität – damit Sie mit einem sicheren Gefühl Ihren Urlaub antreten können, gibt Ihnen die Website reopen.europa.eu/de einen Überblick über die aktuelle Gesundheitslage sowie Reisehinweise und -bestimmungen zu Ihrem jeweiligen Reiseziel.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig.
Mit Wirkung vom 28. März 2022 entfallen alle Ein- und Durchreisebeschränkungen aus dem Schengenraum. Eine Maskenpflicht besteht nur noch in Gebäuden, in denen gesundheitliche Leistungen erbracht werden, sowie in Apotheken.
Weitere Einschränkungen bestehen derzeit nicht. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Polens.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig.
Mit Wirkung vom 9. April 2022 entfallen alle Ein- und Durchreisebeschränkungen.
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Gesundheits- und Sozialeinrichtungen besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Weitere Einschränkungen bestehen derzeit nicht. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Ab dem 01.06.2022 entfällt vorläufig für Reisen bis zum 31.08.2022 die Nachweispflicht (ausgenommen Virusvariantengebiete).