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Krankenkasseuzuschüsse © JAWA-Reisen

KRANKENKASSENZUSCHÜSSE

... bis zu 100% der Gesamtkosten

Der Kurort und die Unterkunft können im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei gewählt werden. In den EU-Ländern bezuschussen deutsche Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen zunehmend Kur- und Gesundheitsreisen. Lassen Sie sich auch für die Auswahl eines geeigneten Kurortes von Ihrem Hausarzt oder dem JAWA-Reisen-Team beraten. Der Hausarzt sollte Ihnen ebenfalls die Notwendigkeit einer Kur in einem Kurantrag schriftlich bescheinigen, entweder zur Prävention oder bei bestehender chronischer Erkrankung. Das hierfür notwendige Formular erhalten Sie bei der Krankenkasse. Es nennt sich: „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß § 23 Abs. 2 SGB V“ (ehemals: Offene Badekur) und muss mindestens zwei Monate vor der geplanten Reise bei der Krankenkasse eingereicht werden. Im Allgemeinen sollte die Kur drei Wochen dauern. Dies gilt als Richtwert. Je nach medizinischer Notwendigkeit und nach Rücksprache mit der Krankenkasse kann die Kur verkürzt bzw. verlängert werden.

DIE AMBULANTE VORSORGEKUR
Einen Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur haben Sie in der Regel alle drei Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter. Die Kosten aller ärztlichen Behandlungen während der Kur werden nach Genehmigung gemäß §23 Absatz 2 SGB V von der Krankenkasse in voller Höhe, die Kurmittelkosten bis zu 90% erstattet. Alle weiteren Kosten, wie z. B. Unterkunft, Verpflegung oder Transfer können mit bis zu € 13,-/Tag bezuschusst werden. Bitte beachten Sie, dass es hierbei deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenversicherungen gibt. Gesetzliche Eigenanteile sind vor Ort zahlbar.

KUREN IM EU-AUSLAND
Auch für eine Kur im EU-Ausland kann ein Kurzuschuss gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Kur medizinisch sinnvoll ist und dass die Ausstattung der Kureinrichtung deutschen Standards entspricht. In der Regel muss die Kur aber von Ihnen vorausgezahlt werden. Für die Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie eine detaillierte Auflistung der Kurkosten, die Sie am Kurort erhalten (teilweise kostenpflichtig). Falls es nötig ist, bekommen Sie von uns gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 15,- eine separate Rechnung und Kostenaufstellung für in Anspruch genommene Leistungen. Diese Unterlagen und eine Kopie der Buchungsunterlagen von JAWA-Reisen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Allerdings werden nur die Kosten erstattet, die auch für eine gleichwertige Behandlung in Deutschland angefallen wären. Die Rückerstattung der genehmigten Beträge erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Dank enger Kooperation mit der KKH (zuständige Person: Herr Molenda) sichert diese Krankenkasse unseren Kunden die gesetzlichen Zuschüsse.
Einzelheiten auf Anfrage.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN
Häufig werden spezielle Kurkostentarife von privaten Krankenkassen angeboten, aber auch andere Möglichkeiten einer Bezuschussung können bestehen.

STEUERN SPAREN
Es besteht die Möglichkeit, privat getragene Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung abzusetzen.

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