Reiseversicherung
Eine Reise aus zwingenden Gründen nicht antreten zu können ist schlimm genug. Damit dann nicht auch noch hohe Stornokosten fällig werden, empfehlen wir den Abschluss eines Reise-Versicherungs-Paketes inkl. Reiserücktrittskosten-Versicherung. Bei kurzfristigen Anmeldungen (ab 30 Tage vor Anreise) sollte die Versicherung sofort mitgebucht werden. In allen EU-Ländern, in denen es wie in Deutschland bereits eine Krankenversichertenkarte gibt, wurde im Jahr 2004 die Europäische Krankenversichertenkarte eingeführt (EHIC: European Health Insurance Card). Zusätzlich zu dem optional abschließbaren Reise-Versicherungspaket, das u.a. den Rücktransport beinhaltet, empfehlen wir Ihnen, die EHIC für Ihre Auslandsreise mitzunehmen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Bitte sprechen Sie uns vor Reisebeginn an.
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Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie von JAWA-Reisen. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter
www.hmrv.de/service/downloadcenter
abrufen.
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2018 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden:
Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
www.versicherungsombudsmann.de
Reise-Rücktrittsversicherung
Sofern ein versicherter Grund vorliegt, erstattet Ihnen die Reiserücktrittsversicherung:
Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise
Entstandene Mehrkosten durch verspäteten Zubringer (zum Beispiel Zug, Flug, Fähre...)
Kosten einer Teilstornierung (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) bei Urlaubsabsage von mitreisenden Personen
... und das alles ohne Selbstbeteiligung (Ausnahmen bei ambulanten Behandlungen ggf. möglich)
Rücktrittsgründe – in diesen Fällen ist die Reiserücktrittsversicherung für Sie da*:
Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel (sofern der Reisebeginn in die Probezeit fällt), Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
Schüler- und Studentenschutz: Schulwechsel oder Prüfungstermin (Wiederholungsprüfung) während der Reisezeit
Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
Schwangerschaft
* Weitere Rücktrittsgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Urlaubsgarantie
Sofern versicherte Gründe vorliegen, profitieren Sie im Rahmen der Urlaubsgarantie von:
Erstattung von Rückreisekosten
Erstattung des kompletten Reisepreises bei Abbruch während der ersten Reisehälfte (bis maximal 8 Tage)
Anteilige Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)
Ersatz der Wiederanreise- oder Nachreisekosten bei Urlaubsunterbrechung
Übernahme der Kosten bei zusätzlich notwendigen Übernachtungen aufgrund von Erkrankung einer mitreisenden Person
Rücktrittsgründe – in diesen Fällen ist die Urlaubsgarantie für Sie da*:
Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
Naturkatastrophen am Urlaubsort
Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)
Schwangerschaft
* Weitere Rücktrittsgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Diese Rahmenbedingungen gelten für die Reiserücktrittsversicherung:
Geltungsbereich: weltweit
Maximale Reisdauer: Urlaubsgarantie 56 Tage pro Reise Reiserücktrittsversicherung unbegrenzt
Maximaler Reisepreis 10.000 € pro Person
Abschlussfrist: Abschluss bis spätestens 30 Tage vor Abreise oder bei Last-Minute Reisen Abschluss bis zum 3. Werktag nach Reisebuchung
Urlaubsgarantie: Versicherungsabschluss ist jederzeit vor Antritt der Reise möglich