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Reiseversicherung

Eine Reise aus zwingenden Gründen nicht antreten zu können ist schlimm genug. Damit dann nicht auch noch hohe Stornokosten fällig werden, empfehlen wir den Abschluss eines Reise-Versicherungs-Paketes inkl. Reiserücktrittskosten-Versicherung. Bei kurzfristigen Anmeldungen (ab 30 Tage vor Anreise) sollte die Versicherung sofort mitgebucht werden. In allen EU-Ländern, in denen es wie in Deutschland bereits eine Krankenversichertenkarte gibt, wurde im Jahr 2004 die Europäische Krankenversichertenkarte eingeführt (EHIC: European Health Insurance Card). Zusätzlich zu dem optional abschließbaren Reise-Versicherungspaket, das u.a. den Rücktransport beinhaltet, empfehlen wir Ihnen, die EHIC für Ihre Auslandsreise mitzunehmen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Bitte sprechen Sie uns vor Reisebeginn an.

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Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie von JAWA-Reisen. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/service/downloadcenter abrufen.
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2018 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG.

Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden:
Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de


Reise-Rücktrittsversicherung

Sofern ein versicherter Grund vorliegt, erstattet Ihnen die Reiserücktrittsversicherung:

  • Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise

  • Entstandene Mehrkosten durch verspäteten Zubringer (zum Beispiel Zug, Flug, Fähre...)

  • Kosten einer Teilstornierung (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) bei Urlaubsabsage von mitreisenden Personen

  • ... und das alles ohne Selbstbeteiligung (Ausnahmen bei ambulanten Behandlungen ggf. möglich)


Rücktrittsgründe – in diesen Fällen ist die Reiserücktrittsversicherung für Sie da*:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung

  • Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel (sofern der Reisebeginn in die Probezeit fällt), Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit

  • Schüler- und Studentenschutz: Schulwechsel oder Prüfungstermin (Wiederholungsprüfung) während der Reisezeit

  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)

  • Schwangerschaft

* Weitere Rücktrittsgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.


Urlaubsgarantie

Sofern versicherte Gründe vorliegen, profitieren Sie im Rahmen der Urlaubsgarantie von:

  • Erstattung von Rückreisekosten

  • Erstattung des kompletten Reisepreises bei Abbruch während der ersten Reisehälfte (bis maximal 8 Tage)

  • Anteilige Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)

  • Ersatz der Wiederanreise- oder Nachreisekosten bei Urlaubsunterbrechung

  • Übernahme der Kosten bei zusätzlich notwendigen Übernachtungen aufgrund von Erkrankung einer mitreisenden Person


Rücktrittsgründe – in diesen Fällen ist die Urlaubsgarantie für Sie da*:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung

  • Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)

  • Naturkatastrophen am Urlaubsort

  • Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)

  • Schwangerschaft

* Weitere Rücktrittsgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.


Diese Rahmenbedingungen gelten für die Reiserücktrittsversicherung:

  • Geltungsbereich: weltweit

  • Maximale Reisdauer: Urlaubsgarantie 56 Tage pro Reise Reiserücktrittsversicherung unbegrenzt

  • Maximaler Reisepreis 10.000 € pro Person

  • Abschlussfrist: Abschluss bis spätestens 30 Tage vor Abreise oder bei Last-Minute Reisen Abschluss bis zum 3. Werktag nach Reisebuchung

  • Urlaubsgarantie: Versicherungsabschluss ist jederzeit vor Antritt der Reise möglich

 

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