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Die Kundeninformationspflichten befinden sich im Anschluss an die AGB´s

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES UND REISEBESTÄTIGUNG
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Paderborn zustande. Bei elektronischen Buchungen bestätigen wir den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung / Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf und sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von uns hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung / Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
1.5.Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigene einzustehen, sofern Sie diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.6.Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von uns zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn die Buchung von Ihnen weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7. Orts und Hotelprospekte die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht gemacht wurde.
2. BEZAHLUNG
2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung und erhalt des Sicherungsscheins überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung / Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20% des Reisepreises. Der Versicherungsbetrag wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten.
2.2. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.
2.3.Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfristen, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.3. zu belasten.
2.4. Zahlung an den Veranstalter
Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt das Reisebüro zur Weiterleitung an uns Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren.
2.5. Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 25 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden.
3. LEISTUNGEN, PREISE
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung / Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechen sind( z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns in diesem Fall um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Dies Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzlicher oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
3.4. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern.
3.5. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren bekommen im Reisebus Nachlass (auf Anfrage) und haben Anspruch auf einen Sitzplatz im Reisebus. Sie werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die für Kinder unter 2 J. im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung von zwei vollzahlenden Reisegästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg- Zuschläge und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Prospekten.
3.6. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug oder die Rückfahrt erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unserem Katalog.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer, auf dem Begleitschreiben ausgewiesenen Ansprechperson über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
4.2. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2.Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen / Zielort.
4.3. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B. Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie z.B. Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4.4. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
5. RÜCKTRITT UMBUCHUNG, ERSATZPERSON
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei JAWA-Reisen GmbH.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis:
5.3.1. bei Auto-, Bus- und Flugreisen
bis 36 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 35. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. bis 14. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70%
ab 06. Tag vor Reisebeginn 95%
5.4.Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.5.Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern.
5.6. Änderungswünsche teilen Sie bitte erst nach Erhalt der Bestätigung / Rechnung unter Angabe der Kundennummer mit. Werden nach der Reisebuchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Zieles, der Unterkunft bis zum 36. Tag vor Reiseantritt vorgenommen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,- pro Buchung.
5.7.Umbuchunswünsche, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß 5.1.-5.5. zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die geringfügige kosten verursachen.
6. REISE-VERSICHERUNGEN
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Bei Reisen in das Ausland sollte jeder Reisegast eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Bitte fragen Sie nach unseren Versicherungspaketen. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir die gezielte Reiseversicherung bzw. das Reiseversicherungspaket. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
7. RÜCKTRITT DURCH DEN REISEVERANSTALTER
7.1. Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir 1. in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffern sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn Ihnen spätestes die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben haben und 2. in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf die Angaben hingewiesen haben. Ein Rücktritt ist spätestens am 14 Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt mit Ihnen von uns geklärt werden. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht gebrauch machen.
7.2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.
7.3.Der Reisevertrag kann von uns ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung unsererseits nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trifft eine Kündigung unserer Seite aus den genannten Gründen statt, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, werden Ihnen jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die Sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. HÖHERE GEWALT
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Bus- bzw. Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
9.3. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.
10. HAFTUNG, VERJÄHRUNG
10.1. Bei Flügen haften wir, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Zusatzvereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
10.2. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.3. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen, dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.4. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.5. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis € 4100,- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser € 4100,- übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss der Reiseversicherungen in Ihrem Reisebüro oder direkt bei uns.
10.6. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne ihr Verschulden gehindert waren.
10.7. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.
10.8. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
10.09.Als Veranstalter haften wir jedoch 1. für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, 2. wenn und insoweit für einen Schaden Ihrerseits die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich geworden ist.
11. INFORMATIONSPFLICHT ÜBER LUFTFAHRTUNTERNEMEN
11.1.Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
11.2.Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, werden wir Ihnen die Fluggesellschaften nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen werden. Sobald feststeht welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden Sie informiert. Wechselt eine genannte Fluggesellschaft noch, werden Sie auch darüber von uns informiert.
12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
12.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen, wie notwendige Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind.
12.2. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
12.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
13.1. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
13.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
13.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
13.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13.05.Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Etwas anderes gilt nur, wenn internationale Abkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Gerichtstandort: Paderborn
13.6. Die Gültigkeit der Fassung der Reisebedingungen erhalten Sie im Reisebüro. Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Druckbelegung im November 2006.
Veranstalter
Jawa – Reisen GmbH
33098 Paderborn
Handelsregister, Paderborn HRB 6376
Mitglied des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbandes DRV

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KUNDENINFORMATIONSPFLICHTEN:

Speicherung von Informationen in "wiedergabefähiger Form"

Sie können Informationen wie folgt in wiedergabefähiger Form speichern: Sie drucken die jeweilige Seite mit Ihrem Browser aus, indem Sie unter dem Menüpunkt "Datei" die Funktion "Drucken" wählen. Sie können die jeweilige Seite speichern, indem Sie in Ihrem Browser den Menüpunkt "Datei" und dann die Funktion "Speichern unter" wählen. Sie schließen das jeweilige Fenster, indem Sie die unter dem Menüpunkt "Datei" vorhandene Funktion "Schließen" anwählen.

Speicherung Kundeninformationen

Die nachstehenden Kundeninformationen kann der Kunde in "wiedergabefähiger Form" speichern, und zwar wie folgt: Siehe oben "Speicherung von Informationen in wiedergabefähiger Form".

Technische Schritte zum Vertragsschluss

JAWA-Reisen GmbH stellt die technischen Voraussetzungen für den Vertragsschluss zur Verfügung. Sie sind an Ihre Willenserklärung gebunden, sobald Sie in der Buchungsmaske, nach Bestätigung Ihrer Angaben “Weiter zur Bestätigung“, den Button (Anklickfeld) "Reiseanmeldung senden“ anklicken und so Ihre Buchung bestätigen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von JAWA-Reisen GmbH. Beachten Sie bitte auch die Angaben unter “Service“ bzw. “Anreise“.

Korrektur von Eingabefehlern

Sie können jederzeit vor Abgabe der Bestellung (Buchung) Ihre Eingaben korrigieren. Die Korrekturen können Sie direkt in der Buchungsmaske in den entsprechenden Eingabefeldern vornehmen oder vor Bestätigung Ihrer Angaben "Reiseanmeldung senden“ nach Anklicken des Buttons "Weiter zur Bestätigung" auf der nachfolgenden Bestätigungsseite.

Abruf und Speicherung der Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss

Der Kunde kann die Vertragsbestimmungen (Vertragspartner, Reisebuchung etc.) direkt bei Vertragsschluss "abrufen" und in "wiedergabefähiger Form" speichern, und zwar in dem er "das Bestellformular (Buchung)" wie folgt speichert: Siehe oben "Speicherung von Informationen in wiedergabefähiger Form".

Speicherung und Zugänglichkeit des Vertragstextes nach Vertragsschluss

JAWA-Reisen GmbH speichert den Vertragstext (Buchung). Der Kunde kann den Vertragstext (Reisedaten, Hotel etc.) nach Vertragsschluss bei JAWA-Reisen GmbH anfordern; der Vertragstext wird dem Kunden dann per E-MAIL übersandt.

Sprache

Reisebeschreibungen ausschließlich in deutsch.



Verhaltenskodex

JAWA-Reisen GmbH hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.


  • JAWA-Reisen GmbH, Giersstr.20, 33098 Paderborn   • tel +49 5251 - 390 900   • fax +49 5251 - 281 701  
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